Vollversicherung
Jeder, der die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung, beispielsweise bei den Autoversicherungen, in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt, kann sich privat absichern. Das sind Beamte, Selbstständige, und Angestellte, deren Monatseinkommen drei Jahre hintereinander die maßgebliche Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4012,00 überschritten hat. Der monatliche Beitrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen.
a) persönliche Voraussetzungen
Private Versicherungsgesellschaften sind nicht wie gesetzliche Krankenkassen an die Vorgaben der Solidargemeinschaft gebunden. Weiter handelt es sich oft um Gesellschaftsformen, die gewinnorientiert sind, zumindest aber kostendeckend arbeiten müssen. Das heißt, vereinfacht ausgedrückt, der Versicherungsbeitrag wird an die Kosten angepasst. Daher haben die persönlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers, wie Alter und Geschlecht Einfluss auf die Beitragshöhe. Ältere Personen haben einen höheren Beitrag als jüngere Versicherungsnehmer. Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht, sodass auch Ehepartner und Kinder beitragspflichtig versichert sind.
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Versicherung hat die Private Krankenversicherung die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherung abzulehnen, bestimmte Leistungen auszuschließen oder einen höheren Beitrag in Form eines Risikozuschlages zu erheben.
b) die gewählten Tarife
Ambulante und stationäre Behandlungen, Chefarztleistungen, Zweibett- oder Einbettzimmer, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld etc. In den meisten Versicherungsgesellschaften kann aus dem breiten Angebot von Einzeltarifen je nach eigenem Bedürfnis ausgewählt und zusammengestellt werden. Für Versicherte, die sich analog den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung absichern wollen, gibt es auch in der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, den Standardtarif zu wählen, welchen die Versicherungsunternehmen seit 01.07.07 anbieten müssen.
Zusatzversicherung
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen gehen über das Maß des Notwendigen nicht hinaus. Die Private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung können damit Chefarztleistungen in Anspruch genommen werden. Dazu werden auch Tarife angeboten, mit denen man einen Anspruch auf ein Zweibettzimmer oder sogar ein Einbettzimmer geltend machen kann. Es geht nicht nur darum, von den Erfahrungen und Kenntnissen eines erfahrenen Chefarztes zu profitieren. Da Patienten, welche eine Zusatzversicherungen vorweisen können, in den Krankenhäusern wie Privatpatienten behandelt werden, gelingt es auch oft, einen früheren Termin zur geplanten notwendigen Operation zu bekommen als ein rein gesetzlich Versicherter. Dazu kommt, dass die Krankenhäuser bei der Behandlung von Privatpatienten nicht in dem Ausmaß an ihr Budget gebunden sind, sodass es durchaus vorkommen kann, dass der Zusatzversicherte eine bestimmte Untersuchung ohne Weiteres erhält, während der Kassenpatient aus Kostengründen darauf verzichten muss. Aber auch die Bequemlichkeit und der Komfort spielen bei der Genesung eine tragende Rolle. Daher ist eine Private Krankenversicherung für die Unterbringung in einem Zweibett- oder Einbettzimmer als Zusatzleistung bestimmt sinnvoll.
Der gesetzlich Versicherte kann also beides haben. Die Absicherung im gesetzlichen Rahmen innerhalb der Solidargemeinschaft, mit einer fast 50 %igen Beteiligung des Arbeitgebers am Beitrag, und dazu die privilegierenden Leistungen durch eine Private Krankenversicherung. Den Beitrag hierfür muss er allerdings zu 100 % alleine aufbringen. Auch bei den Kfz Versicherungen gibt es Zusatzversicherungen die man wählen kann um einen besseren Schutz zu bekommen. |